Leasing-Rückgabe: Welche Schäden muss man zahlen?
Leasingangebote werden sowohl für Geschäfts- als auch für Privatkunden immer attraktiver. Häufig kommt es bei Leasingende aber zu Differenzen bei der Beurteilung der Abgrenzung zwischen Gebrauchsspuren und Beschädigungen. Eine Auseinandersetzung zwischen den Parteien ist häufig vorprogrammiert. Abhilfe schafft meistens nur ein vorbeugendes Minderwertgutachten aus unserem Hause, in dem die möglichen vorhandenen Mängel und Schäden aufgeführt, abgegrenzt und bewertet werden.
Gebrauchsspuren und Fahrzeugschäden richtig einschätzen
Eine intensive Beratung zur Gefahrenabwehr bei der Rückgabe Ihres Fahrzeuges buchen Sie durch die Erstellung des Minderwertgutachtens gleich mit. Der von der SVS entwickelte Leitfaden hilft Ihnen bei der Einschätzung von Gebrauchsspuren bzw. Fahrzeugschäden. Dies ist besonders wichtig beim Kauf-/Verkauf eines Fahrzeuges bzw. bei der Rückgabe eines Leasingwagens. Der Leitfaden gibt eine Orientierung – kann aber ein fundierte Bewertung eines Kfz-Gutachter nicht ersetzen.
Leitfäden / Beispiele aus der Praxis
Leitfaden zur Bewertung von Gebrauchsspuren bei der Rückgabe von Leasingfahrzeugen
Weitere Artikel aus der Rubrik "Kfz-Leasingberatung":
Ansprechpartner Eike Lohmann
Kfz-Sachverständiger für Schäden und Bewertung
Lacksachverständiger
Telefon: 0 69 / 60 60 86 – 0 (DW:42)
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Spezialgebiete unseres Experten Eike Lohmann:
Lacksachverständiger, Kfz-Fahrzeugbewertungen, Leasing-Rückgabegutachten, Gebrauchtwagengutachten, Überprüfung auf Unfallfreiheit, Unfallschadengutachten (Haftpflicht / Kasko), Schadensermittlung, Controlling