Fahrzeug Achsvermessung
Sollte unfallbedingt nicht ausgeschlossen werden können, dass möglicherweise ein Anstoß auf ein Rad bzw. auf die Fahrzeugachse erfolgt ist, so ist zur genauen Schadenabgrenzung eine Vermessung der Achse unumgänglich.
Die SVS Sach-Verständigen-Stelle ist mit einem 3D-Achsmessstand ausgestattet, sodass im Zuge der Begutachtung auch gleich eine entsprechende Vermessung der Achsgeometrie vorgenommen werden kann. Somit kann direkt nach der erfolgten Achsvermessung das komplette Schadenausmaß ohne unklare Verhältnisse (Achse beschädigt oder eben nicht) im Gutachten dokumentiert und berechnet werden.
ANMERKUNG:
Wir führen lediglich für die Schadenermittlung Eingangsvermessungen durch. Dies bedeutet, dass von uns keinerlei Einstellarbeiten an der Fahrzeugachse, den Reifen, der Spur oder sonstigen Teilen des Fahrwerk vorgenommen werden. Dies ist darin begründet, dass Sachverständige nur Prüf- und Vermessungsarbeiten zur Schadenfeststellung ausführen dürfen. Einstellarbeiten hingegen würden hierbei in die Rubrik der PKW-Instandsetzungsarbeiten – also Reparaturbetrieb – fallen und sollten von einer entsprechenden Kfz-Werkstatt durchgeführt werden.
Weitere Artikel aus der Rubrik "Kfz-Prüfcenter":
Ansprechpartner Michael Ernst
Geschäftsführer
Kfz-Sachverständiger für Schäden und Bewertung
Sachverständiger für Kfz-Thermografie
Telefon: 0 69 / 60 60 86 – 0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Spezialgebiete von Michael Ernst:
Unfallschadengutachten (Haftpflicht / Kasko), Kfz-Thermografie, Technische Gutachten, Erstellung von Sondergutachten, Beweissicherungsgutachten, Motorschadengutachten, Beurteilung von Lackschäden, Überprüfung auf Unfallfreiheit, Controlling, Plausibilitätsprüfungen