Ich selbst habe einen Unfall verursacht
Sofern Sie ein anderes Fahrzeug beschädigt haben, melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Versicherung. Der geschädigte Anspruchsteller wird seine Schadensersatzansprüche an Sie bzw. an Ihre Versicherung stellen. Prüfen Sie, inwieweit Sie eine Vollkasko - Versicherung für Ihr Fahrzeug haben.
VollKaskoschaden
Ja, ich habe eine Vollkaskoversicherung
Melden Sie den Schaden Ihrem Versicherer. Diese wird den Schaden von einem eigenen oder aber auch einem Partner-Sachverständigen begutachten lassen. Oftmals werden Sie aber auch nur gebeten, einen bebilderten Kostenvoranschlag von einer KFZ-Werkstatt erstellen zu lassen und diesen einzureichen. Sprechen Sie die Vorgehensweise mit Ihrer Versicherung ab. Beauftragen Sie nicht eigenmächtig einen Sachverständigen, da im Falle von selbst verschuldten Schäden Ihre Kaskoversicherung weisungsbefugt ist. Sie würden möglicherweise auf den Kosten des selbst beauftragten Sachverständigen sitzenbleiben.
Nein, ich habe keine Vollkaskoversicherung
Ohne eine Vollkaskoversicherung werden Sie vermutlich auf den Kosten Ihres eigenen Schadens sitzenbleiben. Es ist zu prüfen, ob es sich evtl. um eine Dienstfahrt gehandelt hat, wobei diese dann über den Arbeitgeber teilweise versichert sein könnte. Weiterhin ist evtl. auch eine steuerliche Absetzbarkeit gegeben (fragen Sie Ihren Steuerberater).
VollKaskoschaden - Vandalismusschaden
Mein Fahrzeug wurde mutwillig beschädigt (Vandalismusschaden)
Sofern der Schadenverursacher nicht ermittelt werden kann, liegt ein Vollkaskoschaden vor (falls Ihr Fahrzeug über eine Vollkaskoversicherung verfügt). Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Versicherung. Erstellen Sie bei der Polizei Strafanzeige wegen Sachbeschädigung. Ihre Versicherung wird entscheiden, ob ein Sachverständiger beauftragt wird.
Beauftragen Sie im Kaskofall nicht selbst einfach einen Sachverständigen, da Sie sonst auf den Kosten sitzenbleiben könnten.
TeilKaskoschaden
Ihr Fahrzeug erlitt einen Wild-, Hagel-, Sturm-, Brandschaden oder wurde durch einen Einbruchdiebstahl beschädigt?
Es liegt ein Teilkaskoschaden vor (bei vorhandener Teilkaskoversicherung).
Wildschaden
Bei einem Wildschaden informieren Sie umgehend die nächste Polizeidienststelle oder den zuständigen Förster. Wildschäden sind umgehend meldepflichtig. Melden Sie den Schaden Ihrer eigenen Versicherung (sofern Sie eine Teilkaskoversicherung haben). Beauftragen Sie nicht eigenmächtig einen Sachverständigen, da im Kaskofall Ihre Versicherung weisungsbefugt ist. Sie würden möglicherweise auf den Kosten des selbst beauftragten Sachverständigen sitzenbleiben.
Hagelschaden
Melden Sie den Hagelschaden umgehend Ihrer Versicherung (sofern Sie eine Teilkaskoversicherung haben). Ihre Versicherung wird in der Regel selbst einen Sachverständigen mit der Begutachtung des Schadens beauftragen. Beauftragen Sie nicht eigenmächtig einen Sachverständigen, da im Kaskofall Ihre Versicherung weisungsbefugt ist. Sie würden möglicherweise auf den Kosten für den Gutachter bzw. das Kfz Gutachten des selbst beauftragten Sachverständigen sitzenbleiben.
Sturmschaden
Melden Sie den Sturmschaden umgehend Ihrer Versicherung (sofern Sie eine Teilkaskoversicherung haben). Ein Sturmschaden wird erst ab Windstärke 8 Bft als Sturmschaden anerkannt. Aus diesem Grund geben Sie bitte genau an, wo Ihr Fahrzeug zum Zeitpunkt des Sturmes gestanden hat. Ihre Versicherung wird dann entsprechende Wetterdaten vom zuständigen Wetteramt zur Beurteilung einholen. Sofern die Voraussetzungen eines Sturmschadens gegeben sind, wird Ihre Versicherung einen eigenen Sachverständigen oder aber eine entsprechende Partnefirma beauftragen. Beauftragen Sie nicht eigenmächtig einen Sachverständigen, da im Kaskofall Ihre Versicherung weisungsbefugt ist. Sie würden möglicherweise auf den Kosten des selbst beauftragten Sachverständigen sitzenbleiben.
Melden Sie den Brand unverzüglich der Feuerwehr. Melden Sie den Schaden Ihrer eigenen Versicherung (sofern Sie eine Teilkaskoversicherung haben). Ihre Versicherung wird in der Regel einen eigenen Sachverständigen oder aber einen Partner-Sachverständigen zwecks Begutachtung Ihres Schadens schicken.
Beauftragen Sie nicht eigenmächtig einen Sachverständigen, da im Kaskofall Ihre Versicherung weisungsbefugt ist. Sie würden möglicherweise auf den Kosten des selbst beauftragten Sachverständigen sitzenbleiben.
Einbruchdiebstahlschaden
Melden Sie den Schaden umgehend bei der nächsten Polizeistation (Strafanzeige gegen unbekannt). Anschließend informieren Sie Ihre Versicherung, sofern Sie eine Kaskoversicherung haben. Ihre Versicherung wird in der Regel einen eigenen Sachverständigen zu Ihnen schicken oder ein Sachverständiger einer Partnerfirma wird zum Zweck der Begutachtung Ihres Schadens kommen. Beauftragen Sie keinesfalls eigenmächtig einen Sachverständigen, da im Kaskofall Ihre Versicherung weisungsbefugt ist. Sie würden möglicherweise auf den Kosten des selbst beauftragten Sachverständigen sitzenbleiben.
- Sie haben den Unfall nicht selbst verschuldet? Es handelt sich in diesem Falle um einen Haftpflichtschaden!
- Die Beweislage ist unklar? Dann lassen Sie durch uns ein Gutachten zur Beweissicherung erstellen!