Kfz-Schadengutachten
Zu den Kernaufgaben des Kfz-Gutachters gehört die Erstellung von Unfall- und Schadengutachten zur Bewertung von Beschädigungen an Fahrzeugen nach einem Autounfall. Das erstellte Gutachten dient der Ermittlung der Höhe des am Fahrzeug entstandenen Unfallschadens und zur Rekonstruktion des Unfallhergangs.
Der Bereich Kfz-Schadengutachten untergliedert sich im Wesentlichen in 3 Fallbereiche:
-
Kfz-Haftpflichtschaden - unverschuldeter Unfall
Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen mit der Erstellung eines Kfz-Gutachtens zu bauftragen. Auf Basis dieses Unfallgutachtens können geschädigte im Falle eines unverschuldeten Unfalls (Haftpflichtschaden) mit der gegnerischen Versicherung abrechnen und den Schadenbetrag einfordern oder wahlweise in einer Werkstatt Ihrer Wahl den Schaden am Fahrzeug reparieren lassen. Die Kosten für das Gutachten trägt in diesem Falle ebenfalls die Versicherung des Unfallgegners.
-
Kaskoschaden - selbst verschuldeter Unfall
Der Kaskoschaden, also ein selbst verschuldeter Unfall, wird über Ihre Kfz-Versicherung (Teil- oder Vollkasko) abgewickelt. Wenden Sie sich bitte an Ihre Versicherung.
-
Beiweissicherungsgutachten - bei unklarer Schuldfrage
Bei unklarer Schuldfrage ist es ratsam, die Beweislage durch ein Beiweissicherungsgutachten eines unabhängigen Kfz-Gutachters abklären zu lassen.