Die UVV-Fahrzeugkontrolle nach § 57 DGUV Vorschrift 70 - Fahrzeuge
Als gewerbetreibender Fuhrparkleiter/Fuhrparkverantwortlicher sind Sie für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter auch am Arbeitsplatz Auto verantwortlich. Der Gesetzgeber regelt dies im § 57 DGUV Vorschrift 70 – Fahrzeuge, Unfallverhütungsvorschrift, kurz UVV.
Die UVV schreibt vor, dass alle gewerblich genutzten Fahrzeuge mindestens einmal im Jahr von einem sachkundigen Prüfer auf Betriebssicherheit bzw. einen betriebssicheren Zustand zu prüfen sind. Gleiches gilt auch für Neufahrzeuge. Auch sie müssen vor der ersten Inbetriebnahme geprüft werden.
Der betriebssichere Zustand eines Fahrzeuges setzt sich aus der Verkehrssicherheit und der Arbeitssicherheit zusammen. Die Verkehrssicherheit laut UVV ist durch die Hauptuntersuchung (HU) gewährleistet.
Die Arbeitssicherheit muss zusätzlich geprüft und dokumentiert werden. Prüfschwerpunkte sind dabei z.B. technische Einrichtungen, Sonderausrüstung, Ladungssicherung und Hilfsmittel.
Gefahren bei Missachtung der UVV (Unfallverhütungsvorschrift)
Im Schadenfall muss bei Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften mit straf- und zivilrechtlichen Folgen und empfindlichen Bußgeldern gerechnet werden. Weiterhin kann die Berufsgenossenschaft eventuell die Versicherungsleistungen verweigern, soweit der Arbeitsunfall auf einen Verstoß gegen die UVV zurückzuführen ist.
UVV Prüfung - Unser Service für Sie
Zuverlässig, schnell und unkompliziert führen unsere Sachverständigen und erfahrene Kfz-Gutachter die wichtige UVV-Fahrzeugkontrolle / UVV Prüfung an Ihren Kfz durch. Wir sorgen somit dafür, dass Ihre Mitarbeiter stets in sicheren Fahrzeugen unterwegs sind und Sie als Arbeitgeber den gesetzlichen Anforderungen der UVV-Vorschrift nachkommen (UVV - FAHRZEUGKONTROLLE NACH § 57 BGV D29).
Eindrücke der Schulung / des Seminars zum Thema UVV für Betriebe
Insbesondere folgende Themen wurden in unserem Prüfcenter von Seminarleiter Andreas Frank behandelt: Ladungssicherung (PKW) - Fahrzeugübergabe (PKW) - Fahrzeugrücknahme
Weitere Seminare zum Thema sind geplant, bei Interesse können Sie sich gerne melden, um sich für Termine vormerken zu lassen.
Ansprechpartner Eike Lohmann
Kfz-Sachverständiger für Schäden und Bewertung
Lacksachverständiger
Telefon: 0 69 / 60 60 86 – 0 (DW:42)
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Spezialgebiete unseres Experten Eike Lohmann:
Lacksachverständiger, Kfz-Fahrzeugbewertungen, Leasing-Rückgabegutachten, Gebrauchtwagengutachten, Überprüfung auf Unfallfreiheit, Unfallschadengutachten (Haftpflicht / Kasko), Schadensermittlung, Controlling