Gutachten zur Beweissicherung bei unklarer Schuldfrage nach einem Autounfall
Oftmals ist es nach einem Unfall wichtig, dass sämtliche Fakten durch ein Beweissicherungsgutachten gesichert werden. Ob unverschuldet oder selbst verschuldet, auch hier steht oft Aussage gegen Aussage. Da man oft im Vorfeld nicht sicher sein kann, dass gerechtfertigte Schadensersatzansprüche auch tatsächlich erstattet werden, sollte man wenigstens die Beweise durch aussagekräftige Digitalbilder sichern. Noch aussagekräftiger ist die Ermittlung der Schäden an Ihrem Fahrzeug durch einen neutralen Kfz Sachverständigen.
Sollte es im Nachhinein zu einem Rechtsstreit kommen, so kann sich die Angelegenheit schnell auf mehrere Jahre hinziehen. Möglicherweise befindet sich das Fahrzeug dann schon nicht mehr in Ihrem Eigentum oder war so stark beschädigt, dass es verschrottet wurde.
Sollte das Fahrzeug noch vorhanden sein, so bleibt für den Richter immer noch die Frage offen, ob es sich bei dem jetzigen Zustand des Fahrzeuges noch um den gleichen Zustand handelt, wie er nach dem Schadenereignis darstellte. Somit wird es immer schwieriger, sein Recht und somit seine Schadenersatzansprüche einzufordern bzw. durchzusetzen.
Durch ein Beweissicherungsgutachten der SVS-Gutachter haben Sie jederzeit die Fakten zur Hand, sodass Sie auch im Nachhinein noch Ihr Recht und Ihre Schadenersatzansprüche einfordern können.
Ansprechpartner Michael Ernst
Geschäftsführer
Kfz-Sachverständiger für Schäden und Bewertung
Sachverständiger für Kfz-Thermografie
Telefon: 0 69 / 60 60 86 – 0
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Spezialgebiete von Michael Ernst:
Unfallschadengutachten (Haftpflicht / Kasko), Kfz-Thermografie, Technische Gutachten, Erstellung von Sondergutachten, Beweissicherungsgutachten, Motorschadengutachten, Beurteilung von Lackschäden, Überprüfung auf Unfallfreiheit, Controlling, Plausibilitätsprüfungen