SVS Sach-Verständigen-Stelle
für Kfz.-Gutachten, Technik & Controlling GmbH
Verkehrsmesstechnik: Bußgeldbescheid prüfen & sofern fehlerhaft anfechten
"Sie sind nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung
geblitzt worden und haben einen Bußgeldbescheid
erhalten?
Sie haben die Möglichkeit den Bußgeldbescheid
überprüfen zu lassen und evtl. auch anzufechten. "
Einspruch gegen Bußgeldbescheid nach Geschwindigkeitsüberschreitung
Hierzu müsste z.B. nachgewiesen werden, dass bei den Messungen Fehler gemacht worden sind. Und bei ca. 19 unterschiedlichen Messystemen, verschiedenster Hersteller, welche mit Messverfahren wie Drucksensoren, Induktionsschleifen, Laser, Lichtschranken aktiv, Lichtsensoren passiv, Radar, und Video arbeiten, gibt es eine Vielzahl von möglichen Fehlerquellen.
Kontakt
SVS
Sach-Verständigen- Stelle GmbH
Westerbachstraße 134
65936 Frankfurt
Tel.: +49 (0) 69 / 60 60 86 - 0
Fax +49 (0) 69 / 60 60 86 - 50
Möglichen Fehlerquellen bei der Messung von Geschwindigkeitsüberschreitungen:
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Waren die Geräte korrekt geeicht und aufgebaut?
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Gab es Messfehler?
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Hat das angewandte System bereits bekannte Schwachstellen?
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Hatte das Personal die entsprechenden Befähigungen?
ÖFFNUNGSZEITEN
Montag bis Donnerstag
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag
Termin nach Absprache möglich
Telefonische Erreichbarkeit außerhalb der Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
bis 22:00 Uhr
Auch wäre zu prüfen, ob die rechtlichen Vorschriften ausreichend beachtet wurden:
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Waren die Unterlagen vollständig?
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Wurden die Eichvorschriften eingehalten?
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Wurden die Vorgaben und Vorschriften zur Bedienung beachtet?
Unsere Sachverständigen sprechen auch Englisch, Spanisch, Italienisch, Polnisch
und Russisch
Zudem ist zu prüfen, ob die Verordnungen und Gesetzesvorgaben erfüllt wurden:
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Mess- & Eichgesetz (MessEG)
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Mess- & Eichverordnung (MessEV)
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Konformitätsbewertungsverfahren
Und die Erfahrung zeigt, dass in einem Großteil der Fälle, Fehler nachgewiesen werden können.
Hierzu schreibt auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 12.11.2020 (2 BvR 1616/18) in Bezug auf Ordnungswidrigkeitsverfahren:
„Im Rechtsstaat darf der Betroffene nicht bloßes Objekt des Verfahrens sein; ihm muss die Möglichkeit gegeben werden, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen (vgl. BVerfGE 65, 171 ; 66, 313 ; 133, 168 ). Dabei wendet sich das Gebot zur fairen Verfahrensgestaltung nicht nur an die Gerichte, sondern ist auch von allen anderen staatlichen Organen zu beachten, die auf den Gang eines Strafverfahrens Einfluss nehmen, demgemäß auch von der Exekutive, soweit sie sich rechtlich gehalten sieht, bestimmte Beweismittel nicht freizugeben
(vgl. BVerfGE 57, 250).“
Oldtimer-Versicherung
ist spezialisiert auf die Bedürfnisse von Oldtimer-Liebhabern und bietet
Oldtimer-Versicherungen für
PKW, LKW, Motrorräder und
Oldtimer-Traktoren an.
Was können Sie tun, um von Ihrem Recht Gebrauch zu machen, einen Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen?
Kontaktieren Sie uns jetzt über per Tel: +49 (0) 69 / 60 60 86 - 0 oder
Ansprechpartner Mathias Rümmler
Unser Partnersachverständiger für das Fachgebiet der Verkehrsmeßtechnik
Telefon: 0 69 / 60 60 86 – 48
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