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SVS Sach-Verständigen-Stelle
für Kfz.-Gutachten, Technik & Controlling GmbH

Beweissicherungs-
gutachten
Schuldfrage unklar

"Oftmals ist es nach einem Schadenfall wichtig,  
   dass sämtliche Fakten durch ein Beweissicherungs-  
   gutachten gesichert werden."   

   Michael Ernst - Geschäftsführer   

  • Es liegt ein Haftpflichtschaden vor.
  • Ihre Rechte sind durch den §249 BGB geregelt.

Gutachten zur Beweissicherung bei unklarer Schuldfrage nach einem Autounfall

Oftmals ist es nach einem Unfall wichtig, dass sämtliche Fakten durch ein Beweissicherungsgutachten gesichert werden. Ob unverschuldet oder selbst verschuldet, auch hier steht oft Aussage gegen Aussage. Da man oft im Vorfeld nicht sicher sein kann, dass gerechtfertigte Schadensersatzansprüche auch tatsächlich erstattet werden, sollte man wenigstens die Beweise durch aussagekräftige Digitalbilder sichern. Noch aussagekräftiger ist die Ermittlung der Schäden an Ihrem Fahrzeug durch einen neutralen Kfz Sachverständigen.
Sollte es im Nachhinein zu einem Rechtsstreit kommen, so kann sich die Angelegenheit schnell auf mehrere Jahre hinziehen. Möglicherweise befindet sich das Fahrzeug dann schon nicht mehr in Ihrem Eigentum oder war so stark beschädigt, dass es verschrottet wurde.

Sollte das Fahrzeug noch vorhanden sein, so bleibt für den Richter immer noch die Frage offen, ob es sich bei dem jetzigen Zustand des Fahrzeuges noch um den gleichen Zustand handelt, wie er nach dem Schadenereignis darstellte. Somit wird es immer schwieriger, sein Recht und somit seine Schadenersatzansprüche einzufordern bzw. durchzusetzen.
Durch ein Beweissicherungsgutachten der SVS-Gutachter haben Sie jederzeit die Fakten zur Hand, sodass Sie auch im Nachhinein noch Ihr Recht und Ihre Schadenersatzansprüche einfordern können.

Kontakt

SVS
Sach-Verständigen- Stelle GmbH
Westerbachstraße 134
65936 Frankfurt

Tel.: +49 (0) 69 / 60 60 86 - 0
Fax +49 (0) 69 / 60 60 86 - 50

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und Russisch

Michael Ernst
Geschäftsführer

Ansprechpartner Michael Ernst

Kfz-Sachverständiger für Schäden und Bewertung, Sachverständiger für Kfz-Thermografie

Telefon: 0 69 / 60 60 86 – 0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Durch die AWG-mbH geprüfter Sachverständiger für
Verbrennungsmotoren - zum Zertifikat!

Spezialgebiete von Michael Ernst:

Unfallschadengutachten (Haftpflicht / Kasko), Kfz-Thermografie, Technische Gutachten, Erstellung von Sondergutachten, Beweissicherungsgutachten, Motorschadengutachten, Beurteilung von Lackschäden, Überprüfung auf Unfallfreiheit, Controlling, Plausibilitätsprüfungen

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Pflicht für Firmenfahrzeuge:
UVV-Prüfung

Als gewerbetreibender sind Sie für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter auch am Arbeitsplatz Auto verantwortlich. Der Gesetzgeber regelt dies im § 57 DGUV Vorschrift 70 – Fahrzeuge, Unfallverhütungsvorschrift, kurz UVV.