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SVS Sach-Verständigen-Stelle
für Kfz.-Gutachten, Technik & Controlling GmbH

Achsvermessung
im Kfz-Prüfcenter

  "Die SVS Sach-Verständigen-Stelle ist mit einem  
   3D-Achsmessstand ausgestattet, sodass im Zuge der  
   Begutachtung auch gleich eine entsprechende  
   Vermessung der Achsgeometrie vorgenommen  
   werden kann."  

  Michael Ernst - Geschäftsführer  

Fahrzeug Achsvermessung

Sollte unfallbedingt nicht ausgeschlossen werden können, dass möglicherweise ein Anstoß auf ein Rad bzw. auf die Fahrzeugachse erfolgt ist, so ist zur genauen Schadenabgrenzung eine Vermessung der Achse unumgänglich.
Die SVS Sach-Verständigen-Stelle ist mit einem 3D-Achsmessstand ausgestattet, sodass im Zuge der Begutachtung auch gleich eine entsprechende Vermessung der Achsgeometrie vorgenommen werden kann. Somit kann direkt nach der erfolgten Achsvermessung das komplette Schadenausmaß ohne unklare Verhältnisse (Achse beschädigt oder eben nicht) im Gutachten dokumentiert und berechnet werden.
 

Kontakt

SVS
Sach-Verständigen- Stelle GmbH
Westerbachstraße 134
65936 Frankfurt

Tel.: +49 (0) 69 / 60 60 86 - 0
Fax +49 (0) 69 / 60 60 86 - 50

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Anmerkung:

Wir führen lediglich für die Schadenermittlung Eingangsvermessungen durch. Dies bedeutet, dass von uns keinerlei Einstellarbeiten an der Fahrzeugachse, den Reifen, der Spur oder sonstigen Teilen des Fahrwerk vorgenommen werden. Dies ist darin begründet, dass Sachverständige nur Prüf- und Vermessungsarbeiten zur Schadenfeststellung ausführen dürfen. Einstellarbeiten hingegen würden hierbei in die Rubrik der PKW-Instandsetzungsarbeiten – also Reparaturbetrieb – fallen und sollten von einer entsprechenden Kfz-Werkstatt durchgeführt werden.

ÖFFNUNGSZEITEN


Montag bis Donnerstag
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag

08:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag
Termin nach Absprache möglich

Telefonische Erreichbarkeit außerhalb der Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag
bis 22:00 Uhr

Michael Ernst
Geschäftsführer

Ansprechpartner Michael Ernst

Kfz-Sachverständiger für Schäden und Bewertung, Sachverständiger für Kfz-Thermografie

Telefon: 0 69 / 60 60 86 – 0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Durch die AWG-mbH geprüfter Sachverständiger für
Verbrennungsmotoren - zum Zertifikat!

Spezialgebiete unseres Experten Michael Ernst:

Unfallschadengutachten (Haftpflicht / Kasko), Kfz-Thermografie, Technische Gutachten, Erstellung von Sondergutachten, Beweissicherungsgutachten, Motorschadengutachten, Beurteilung von Lackschäden, Überprüfung auf Unfallfreiheit, Controlling, Plausibilitätsprüfungen

Pflicht für Firmenfahrzeuge:
UVV-Prüfung

Als gewerbetreibender sind Sie für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter auch am Arbeitsplatz Auto verantwortlich. Der Gesetzgeber regelt dies im § 57 DGUV Vorschrift 70 – Fahrzeuge, Unfallverhütungsvorschrift, kurz UVV.