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SVS Sach-Verständigen-Stelle
für Kfz.-Gutachten, Technik & Controlling GmbH

Motor-
Videoskopie

"Sie möchten Ihren Motor videoskopieren lassen?
Dann sprechen Sie uns an."

Michael Ernst - Geschäftsführer

svs-oldtimer sachverstaendigenbuero frankfurt

In das Innere des Motors schauen

die SVS Sach-Verständigen-Stelle ist mit modernster Technik ausgestattet. Unter anderen verfügt die SVS über ein hochwertiges Videoskop (Videoskop der Qualitätsstufe Industriestandard) der Marke Olympus, Typ: iPLEX RX/RT. Hiermit ist es möglich, den Innenraum eines Motors (Zylinder, Kolben, Ventile usw.) ohne die kostenintensive Zerlegung des Motors einzusehen, zu untersuchen und vorhandene Schäden durch Digitalbilder zu dokumentieren.
Somit ist eben neben einer Kompression- oder Druckverlustmessung, einer Ölanalyse zur Beurteilung eines Motors auch eine visuelle Betrachtung und Beurteilung der Motorkomponenten möglich, ohne dass hierfür etwas der Zylinderkopf demontiert werden müsste. Anzumerken ist, dass leider nicht alle wichtigen Bereiche durch ein Videoskop gesichtet werden können. Beispielsweise können Lagerschalen (wie Pleullager oder Hauptlager) nicht ohne Demontage visuell gesichtet werden. Selbstverständlich können auch andere Fahrzeugkomponenten wie beispielsweise ein Automatik- oder Schaltgetriebe mithilfe eines Videoskops begutachtet werden.

Sie möchten Ihren Motor oder aber ein Getriebe videoskopieren lassen? Dann sprechen Sie uns an!

Kontakt

SVS
Sach-Verständigen- Stelle GmbH
Westerbachstraße 134
65936 Frankfurt

Tel.: +49 (0) 69 / 60 60 86 - 0
Fax +49 (0) 69 / 60 60 86 - 50

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Michael Ernst
Geschäftsführer

Ansprechpartner Michael Ernst

Kfz-Sachverständiger für Schäden und Bewertung, Sachverständiger für Kfz-Thermografie

Telefon: 0 69 / 60 60 86 – 0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Durch die AWG-mbH geprüfter Sachverständiger für
Verbrennungsmotoren - zum Zertifikat!

Spezialgebiete von Michael Ernst:

Unfallschadengutachten (Haftpflicht / Kasko), Kfz-Thermografie, Technische Gutachten, Erstellung von Sondergutachten, Beweissicherungsgutachten, Motorschadengutachten, Beurteilung von Lackschäden, Überprüfung auf Unfallfreiheit, Controlling, Plausibilitätsprüfungen

Pflicht für Firmenfahrzeuge:
UVV-Prüfung

Als gewerbetreibender sind Sie für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter auch am Arbeitsplatz Auto verantwortlich. Der Gesetzgeber regelt dies im § 57 DGUV Vorschrift 70 – Fahrzeuge, Unfallverhütungsvorschrift, kurz UVV.