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SVS Sach-Verständigen-Stelle
für Kfz.-Gutachten, Technik & Controlling GmbH

UVV - Fahrzeugkontrolle nach§ 57 BGV D29

   "Unfallverhütungsvorschriften für gewerblich genutzte  
   Fahrzeuge – unser Service für Ihre Betriebssicherheit."  

   Eike Lohmann - UVV-Spezialist  

Die UVV-Fahrzeugkontrolle nach § 57 DGUV Vorschrift 70 - Fahrzeuge

Als gewerbetreibender Fuhrparkleiter/Fuhrparkverantwortlicher sind Sie für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter auch am Arbeitsplatz Auto verantwortlich. Der Gesetzgeber regelt dies im § 57 DGUV Vorschrift 70 – Fahrzeuge, Unfallverhütungsvorschrift, kurz UVV.
Die UVV schreibt vor, dass alle gewerblich genutzten Fahrzeuge mindestens einmal im Jahr von einem sachkundigen Prüfer auf Betriebssicherheit bzw. einen betriebssicheren Zustand zu prüfen sind.
Gleiches gilt auch für Neufahrzeuge. Auch sie müssen vor der ersten Inbetriebnahme geprüft werden.

Kontakt

SVS
Sach-Verständigen- Stelle GmbH
Westerbachstraße 134
65936 Frankfurt

Tel.: +49 (0) 69 / 60 60 86 - 0
Fax +49 (0) 69 / 60 60 86 - 50

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Die Hauptuntersuchung (HU) ist alleine nicht ausreichend

Der betriebssichere Zustand eines Fahrzeuges setzt sich aus der Verkehrssicherheit und der Arbeitssicherheit zusammen. Die Verkehrssicherheit laut UVV ist durch die Hauptuntersuchung (HU) gewährleistet.

Die Arbeitssicherheit muss zusätzlich geprüft und dokumentiert werden. Prüfschwerpunkte sind dabei z.B. technische Einrichtungen, Sonderausrüstung, Ladungssicherung und Hilfsmittel.

Gefahren bei Missachtung der UVV
(Unfallverhütungs­vorschrift)

Im Schadenfall muss bei Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften mit straf- und zivilrechtlichen Folgen und empfindlichen Bußgeldern gerechnet werden. Weiterhin kann die Berufsgenossenschaft eventuell die Versicherungsleistungen verweigern, soweit der Arbeitsunfall auf einen Verstoß gegen die UVV zurückzuführen ist.

UVV Prüfung - Unser Service für Sie

Zuverlässig, schnell und unkompliziert führen unsere Sachverständigen und erfahrene Kfz-Gutachter die wichtige UVV-Fahrzeugkontrolle / UVV Prüfung an Ihren Kfz durch. Wir sorgen somit dafür, dass Ihre Mitarbeiter stets in sicheren Fahrzeugen unterwegs sind und Sie als Arbeitgeber den gesetzlichen Anforderungen der UVV-Vorschrift nachkommen (UVV - FAHRZEUGKONTROLLE NACH § 57 BGV D29).

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag bis Donnerstag
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag
Termin nach Absprache möglich

Telefonische Erreichbarkeit außerhalb der Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag
bis 22:00 Uhr

Eindrücke der Schulung / des Seminars zum Thema UVV für Betriebe

Insbesondere folgende Themen wurden in unserem Prüfcenter von Seminarleiter Andreas Frank behandelt: Ladungssicherung (PKW) - Fahrzeugübergabe (PKW) - Fahrzeugrücknahme

Weitere Seminare zum Thema sind geplant, bei Interesse können Sie sich gerne melden, um sich für Termine vormerken zu lassen.
Eike Lohmann

Ansprechpartner Eike Lohmann

Kfz-Sachverständiger für Schäden und Bewertung
Lacksachverständiger

Telefon: 0 69 / 60 60 86 – 0(DW:42)
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Durch die AWG-mbH geprüfter Sachverständiger für
Verbrennungsmotoren - zum Zertifikat!

Spezialgebiete von Eike Lohmann:

Lacksachverständiger, Kfz-Fahrzeugbewertungen, Leasing-Rückgabegutachten, Gebrauchtwagengutachten, Überprüfung auf Unfallfreiheit, Unfallschadengutachten (Haftpflicht / Kasko), Schadensermittlung, Controlling