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SVS Sach-Verständigen-Stelle
für Kfz.-Gutachten, Technik & Controlling GmbH

Motorschaden-
gutachten

   "Um eine Klärung herbeizuführen, ist es unumgänglich,  
   die Ursache des Motorschadens zu analysieren.  
   Erst wenn die Ursache für den Motorschaden ermittelt  
   wurde, lässt sich eine mögliche Kausalität zu einem  
   Werkstattbesuch beurteilen."

   Michael Ernst - Geschäftsführer  

Gutachten bei Motorschaden

n der Regel tritt ein Motorschaden unerwartet ein. Dann stellt sich die Frage, was für den Motorschaden ursächlich war. Möglicherweise war das Fahrzeug vor geraumer Zeit in der Werkstatt oder hatte einen Autounfall. Oftmals wird dann vonseiten des Fahrzeughalters die Vermutung geäußert, dass möglicherweise dieser letzte Werkstattbesuch im kausalen Zusammenhang mit dem eingetretenen Motorschaden stehen könnte.

Kontakt

SVS
Sach-Verständigen- Stelle GmbH
Westerbachstraße 134
65936 Frankfurt

Tel.: +49 (0) 69 / 60 60 86 - 0
Fax +49 (0) 69 / 60 60 86 - 50

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Die fachgerechte Analyse eines Motorschadens durch ein Motorschaden­gutachten ist unabdingbar

Es ist keine Seltenheit, dass genau solche Fälle oft bei Gericht zur Klärung landen. Um eine Klärung herbeizuführen, ist es unumgänglich, einen Kfz-Gutachter und Sachverständigen aufzusuchen und die Ursache des Schadens zu überprüfen und zu analysieren. Erst wenn die Ursache für den Motorschaden in einem Gutachten ermittelt wurde, lässt sich eine mögliche Kausalität zu einem Werkstattbesuch beurteilen. Auch lässt sich dann je nach Schweregrad des Schadens ein Kostenvoranschlag bzw. eine Reparaturkostenkalkulation durchführen.

ÖFFNUNGSZEITEN


Montag bis Donnerstag
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag
Termin nach Absprache möglich

Telefonische Erreichbarkeit außerhalb der Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag
bis 22:00 Uhr


Motorunter­suchungen mit modernster Technik

Für Motoruntersuchungen, auch ohne Zerlegung des Motors, stehen modernste Gerätschaften wie unter anderem ein hochwertiges Videoskop (Industriestandard) der Marke Olympus (iPLEX RX/RT) zur Verfügung. So lassen sich beispielsweise Schäden im Innenraum des Motors wie Fressspuren an den Zylindern, Schäden am Kolben, Schäden an den Ventilen usw. auch ohne kostenintensive Zerlegung des Motors feststellen und durch hochwertige Digitalbilder dokumentieren.
Michael Ernst
Geschäftsführer

Ansprechpartner Michael Ernst

Kfz-Sachverständiger für Schäden und Bewertung, Sachverständiger für Kfz-Thermografie

Telefon: 0 69 / 60 60 86 – 0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Durch die AWG-mbH geprüfter Sachverständiger für
Verbrennungsmotoren - zum Zertifikat!

Spezialgebiete von Michael Ernst:

Unfallschadengutachten (Haftpflicht / Kasko), Kfz-Thermografie, Technische Gutachten, Erstellung von Sondergutachten, Beweissicherungsgutachten, Motorschadengutachten, Beurteilung von Lackschäden, Überprüfung auf Unfallfreiheit, Controlling, Plausibilitätsprüfungen

Pflicht für Firmenfahrzeuge:
UVV-Prüfung

Als gewerbetreibender sind Sie für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter auch am Arbeitsplatz Auto verantwortlich. Der Gesetzgeber regelt dies im § 57 DGUV Vorschrift 70 – Fahrzeuge, Unfallverhütungsvorschrift, kurz UVV.