Skip to main content

SVS Sach-Verständigen-Stelle
für Kfz.-Gutachten, Technik & Controlling GmbH

Hauptuntersuchung
HU §29 StVZO

   "Die eigentliche Abnahme der Hauptuntersuchung  
   sowie die Abgasuntersuchung werden von unserem  
   Partner, dem TÜV Hessen, erbracht."  

   Michael Ernst - Geschäftsführer  

Jetzt Termin zur TÜV-Prüfung in Frankfurt vereinbaren!

Unser Prüfcenter und Sachverständigenbüro in Frankfurt ist eine zugelassene Prüfstelle für die Abnahme der TÜV Prüfung bzw. amtlichen Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO. So halten wir sämtliche erforderlichen Prüfeinrichtungen wie beispielsweise einen Bremsenprüfstand usw. vor, die für die Hauptuntersuchung bei Ihrem Auto erforderlich sind vor. Sämtliche prüfungsrelevanten Erforderlichkeiten wie beispielsweise ein entsprechend geprüfter Lichteinstellplatz usw. sind in unserer Werkstatt vorhanden.
Die eigentliche Abnahme der Hauptuntersuchung an Ihrem KFZ sowie die Abgasuntersuchung und Vergabe der TÜV-Plakette werden von unserem Partner, dem TÜV Hessen, erbracht. Da der Prüfer des TÜV Hessen nicht permanent bei uns vor Ort ist, ist eine telefonische Terminabsprache zur TÜV-Prüfung (Anmeldung) zwingend erforderlich.

Kontakt

SVS
Sach-Verständigen- Stelle GmbH
Westerbachstraße 134
65936 Frankfurt

Tel.: +49 (0) 69 / 60 60 86 - 0
Fax +49 (0) 69 / 60 60 86 - 50

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

ÖFFNUNGSZEITEN


Montag bis Donnerstag
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag
Termin nach Absprache möglich

Telefonische Erreichbarkeit außerhalb der Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag
bis 22:00 Uhr


Terminabsprachen

Terminabsprachen können unter der Rufnummer 0 69 / 60 60 86 – 0
oder über das Kontaktformular vereinbart werden.

Michael Ernst
Geschäftsführer

Ansprechpartner Michael Ernst

Kfz-Sachverständiger für Schäden und Bewertung, Sachverständiger für Kfz-Thermografie

Telefon: 0 69 / 60 60 86 – 0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Durch die AWG-mbH geprüfter Sachverständiger für
Verbrennungsmotoren - zum Zertifikat!

Spezialgebiete von Michael Ernst:

Unfallschadengutachten (Haftpflicht / Kasko), Kfz-Thermografie, Technische Gutachten, Erstellung von Sondergutachten, Beweissicherungsgutachten, Motorschadengutachten, Beurteilung von Lackschäden, Überprüfung auf Unfallfreiheit, Controlling, Plausibilitätsprüfungen

Pflicht für Firmenfahrzeuge:
UVV-Prüfung

Als gewerbetreibender sind Sie für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter auch am Arbeitsplatz Auto verantwortlich. Der Gesetzgeber regelt dies im § 57 DGUV Vorschrift 70 – Fahrzeuge, Unfallverhütungsvorschrift, kurz UVV.