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SVS Sach-Verständigen-Stelle
für Kfz.-Gutachten, Technik & Controlling GmbH

Plausibilitäts- Kausalitäts- und Kompatibilitäts­prüfungen

   "Manchmal ist fraglich, ob die eine oder andere  
   Beschädigung an einem Fahrzeug überhaupt bei einem  
   Unfall durch das andere Fahrzeug aus technischer Sicht  
   verursacht worden sein kann."  

   Christian Weber - Fachgebiet Plausibilitätsprüfungen  

Plausibilitäts­prüfungen nach Kfz-Unfällen

Oftmals ist nach einem Kfz-Unfall die Sachlage nicht eindeutig klar. So kommt es gelegentlich vor, dass ein vorliegendes Schadenbild dem geschilderten Schadenereignis nur bedingt oder auch gar nicht zugeordnet werden kann.
Manchmal ist fraglich, ob die eine oder andere Beschädigung an einem Fahrzeug überhaupt bei einem Unfall durch das andere Fahrzeug aus technischer Sicht verursacht worden sein kann. Immer dann, wenn solche Unklarheiten entstehen, wird man die Hilfe eines Sachverständigenbüro zum Zweck der Aufklärung im Rahmen einer Kausalitäts-, Plausibilitäts- und auch Kompatibilitätsprüfung benötigen.

Kontakt

SVS
Sach-Verständigen- Stelle GmbH
Westerbachstraße 134
65936 Frankfurt

Tel.: +49 (0) 69 / 60 60 86 - 0
Fax +49 (0) 69 / 60 60 86 - 50

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Fahrzeuggegen­überstellungen

Wir führen für Sie Fahrzeuggegenüberstellungen durch. Somit lassen sich in der Regel unklare Sachverhalte auch im Nachhinein noch klären. Hierbei arbeiten wir ebenfalls mit modernster Technik. So werden die kausalen Schadenbereiche (mögliche Kontaktionsflächen) beider Fahrzeuge unter Zuhilfenahme eines Maßstabes fotografiert. Anschließend werden die gespiegelten Schadensbereiche beider Fahrzeuge auf gleichen Maßstab gebracht. Anschließend werden die Bilder, somit auch die entsprechenden Schadenbereiche, übereinandergelegt und mit einer entsprechenden Transparenz versehen.

Hierbei lassen sich dann eindeutige Rückschlüsse auf die Kausalität-, Plausibilität- und auch Kompatibilität ziehen. Gerne stehen wir Ihnen für die Durchführung einer Fahrzeuggegenüberstellung oder aber für eine Kausalitäts-, Plausibilitäts-, Kompatibilitätsprüfung und Kfz-Schadengutachten zur Verfügung.

ÖFFNUNGSZEITEN


Montag bis Donnerstag
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag
Termin nach Absprache möglich

Telefonische Erreichbarkeit außerhalb der Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag
bis 22:00 Uhr


Christian Weber

Ansprechpartner Christian Weber

Kfz-Sachverständiger für Schäden und Bewertung

Telefon: 0 69 / 60 60 86 – 46
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Spezialgebiete unseres Experten Christian Weber:

Unfallschadengutachten (Haftpflicht / Kasko), Gutachten für Wohnwagen / Wohnmobile

Pflicht für Firmenfahrzeuge:
UVV-Prüfung

Als gewerbetreibender sind Sie für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter auch am Arbeitsplatz Auto verantwortlich. Der Gesetzgeber regelt dies im § 57 DGUV Vorschrift 70 – Fahrzeuge, Unfallverhütungsvorschrift, kurz UVV.