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SVS Sach-Verständigen-Stelle
für Kfz.-Gutachten, Technik & Controlling GmbH

Leasing -
vorab Check

  "Wir zeigen Ihnen evtl. vorhandene Schäden und  
   Mängel auf, die vermutlich zu einer Kostenbelastung  
   führen könnten."  

   Eike Lohmann - Fachgebiet Leasing-vorab-Check  

Das Leasingende steht vor der Tür?

Sie müssen in nächster Zeit Ihr Fahrzeug zurückgeben. Ihr Fahrzeug hat jedoch ein paar Schäden, die vermutlich zu einer entsprechenden Rückforderung vonseiten der Leasinggesellschaft führen dürfte. Dann sollten Sie unbedingt unseren Leasing-vorab-Check in Anspruch nehmen.

Kontakt

SVS
Sach-Verständigen- Stelle GmbH
Westerbachstraße 134
65936 Frankfurt

Tel.: +49 (0) 69 / 60 60 86 - 0
Fax +49 (0) 69 / 60 60 86 - 50

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Noch vor der Leasing-Rückgabe reagieren

Wir zeigen Ihnen hierbei die vorhandenen Schäden bzw. Mängel auf, die vermutlich zu einer Kostenbelastung führen könnten. Damit haben Sie noch vor der Rückgabe des Fahrzeuges die Möglichkeit zu reagieren und somit eine deutliche Kostensenkung herbeizuführen. Oftmals kann mit einfachen Smartrepair-Methoden ein anstehender Kostenbescheid deutlich minimiert oder gar verhindert werden. Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag bis Donnerstag
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag
Termin nach Absprache möglich

Telefonische Erreichbarkeit außerhalb der Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag
bis 22:00 Uhr

Eike Lohmann

Ansprechpartner Eike Lohmann

Kfz-Sachverständiger für Schäden und Bewertung
Lacksachverständiger

Telefon: 0 69 / 60 60 86 – 0(DW:42)
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Durch die AWG-mbH geprüfter Sachverständiger für
Verbrennungsmotoren - zum Zertifikat!

Spezialgebiete von Eike Lohmann:

Lacksachverständiger, Kfz-Fahrzeugbewertungen, Leasing-Rückgabegutachten, Gebrauchtwagengutachten, Überprüfung auf Unfallfreiheit, Unfallschadengutachten (Haftpflicht / Kasko), Schadensermittlung, Controlling

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Pflicht für Firmenfahrzeuge:
UVV-Prüfung

Als gewerbetreibender sind Sie für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter auch am Arbeitsplatz Auto verantwortlich. Der Gesetzgeber regelt dies im § 57 DGUV Vorschrift 70 – Fahrzeuge, Unfallverhütungsvorschrift, kurz UVV.