Anmerkung:
Wir führen lediglich für die Schadenermittlung Eingangsvermessungen durch. Dies bedeutet, dass von uns keinerlei Einstellarbeiten an der Fahrzeugachse, den Reifen, der Spur oder sonstigen Teilen des Fahrwerk vorgenommen werden. Dies ist darin begründet, dass Sachverständige nur Prüf- und Vermessungsarbeiten zur Schadenfeststellung ausführen dürfen. Einstellarbeiten hingegen würden hierbei in die Rubrik der PKW-Instandsetzungsarbeiten – also Reparaturbetrieb – fallen und sollten von einer entsprechenden Kfz-Werkstatt durchgeführt werden.