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SVS Sach-Verständigen-Stelle
für Kfz.-Gutachten, Technik & Controlling GmbH

Kaskoschaden
selbst verschuldete
Unfälle

"Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung. 
  Diese wird den Schaden von einem eigenen 
  oder aber auch einem Partner-Sachverständigen 
  begutachten lassen." 

  Michael Ernst - Geschäftsführer  

Ich selbst habe einen Unfall verursacht

Sofern Sie ein anderes Fahrzeug beschädigt haben, melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Versicherung. Der geschädigte Anspruchsteller wird seine Schadensersatzansprüche an Sie bzw. an Ihre Versicherung stellen. Prüfen Sie, inwieweit Sie eine Vollkasko - Versicherung für Ihr Fahrzeug haben

Kontakt

SVS
Sach-Verständigen- Stelle GmbH
Westerbachstraße 134
65936 Frankfurt

Tel.: +49 (0) 69 / 60 60 86 - 0
Fax +49 (0) 69 / 60 60 86 - 50

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VOLLKASKO­SCHADEN
 

JA, ICH HABE EINE VOLLKASKO­VERSICHERUNG ↓
Melden Sie den Schaden Ihrem Versicherer. Diese wird den Schaden von einem eigenen oder aber auch einem Partner-Sachverständigen begutachten lassen. Oftmals werden Sie aber auch nur gebeten, einen bebilderten Kostenvoranschlag von einer KFZ-Werkstatt erstellen zu lassen und diesen einzureichen. Sprechen Sie die Vorgehensweise mit Ihrer Versicherung ab. Beauftragen Sie nicht eigenmächtig einen Sachverständigen, da im Falle von selbst verschuldten Schäden Ihre Kaskoversicherung weisungsbefugt ist. Sie würden möglicherweise auf den Kosten des selbst beauftragten Sachverständigen sitzenbleiben.
NEIN, ICH HABE KEINE VOLLKASKO­VERSICHERUNG ↓
Ohne eine Vollkaskoversicherung werden Sie vermutlich auf den Kosten Ihres eigenen Schadens sitzenbleiben. Es ist zu prüfen, ob es sich evtl. um eine Dienstfahrt gehandelt hat, wobei diese dann über den Arbeitgeber teilweise versichert sein könnte. Weiterhin ist evtl. auch eine steuerliche Absetzbarkeit gegeben (fragen Sie Ihren Steuerberater).
VOLLKASKOSCHADEN - VANDALISMUSSCHADEN ↓
Mein Fahrzeug wurde mutwillig beschädigt (Vandalismusschaden)

Sofern der Schadenverursacher nicht ermittelt werden kann, liegt ein Vollkaskoschaden vor (falls Ihr Fahrzeug über eine Vollkaskoversicherung verfügt). Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Versicherung. Erstellen Sie bei der Polizei Strafanzeige wegen Sachbeschädigung. Ihre Versicherung wird entscheiden, ob ein Sachverständiger beauftragt wird.

Beauftragen Sie im Kaskofall nicht selbst einfach einen Sachverständigen, da Sie sonst auf den Kosten sitzenbleiben könnten.

ÖFFNUNGSZEITEN


Montag bis Donnerstag
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag

08:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag
Termin nach Absprache möglich

Telefonische Erreichbarkeit außerhalb der Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag
bis 22:00 Uhr

TEILKASKO­SCHADEN
 

Ihr Fahrzeug erlitt einen Wild-, Hagel-, Sturm-, Brandschaden oder wurde durch einen
Einbruchdiebstahl beschädigt?

Es liegt ein Teilkaskoschaden vor (bei vorhandener Teilkaskoversicherung).
WILDSCHADEN ↓
Bei einem Wildschaden informieren Sie umgehend die nächste Polizeidienststelle oder den zuständigen Förster. Wildschäden sind umgehend meldepflichtig. Melden Sie den Schaden Ihrer eigenen Versicherung (sofern Sie eine Teilkaskoversicherung haben). Beauftragen Sie nicht eigenmächtig einen Sachverständigen, da im Kaskofall Ihre Versicherung weisungsbefugt ist. Sie würden möglicherweise auf den Kosten des selbst beauftragten Sachverständigen sitzenbleiben
HAGELSCHADEN ↓
Melden Sie den Hagelschaden umgehend Ihrer Versicherung (sofern Sie eine Teilkaskoversicherung haben). Ihre Versicherung wird in der Regel selbst einen Sachverständigen mit der Begutachtung des Schadens beauftragen. Beauftragen Sie nicht eigenmächtig einen Sachverständigen, da im Kaskofall Ihre Versicherung weisungsbefugt ist. Sie würden möglicherweise auf den Kosten für den Gutachter bzw. das Kfz Gutachten des selbst beauftragten Sachverständigen sitzenbleiben.
STURMSCHADEN ↓
Melden Sie den Sturmschaden umgehend Ihrer Versicherung (sofern Sie eine Teilkaskoversicherung haben). Ein Sturmschaden wird erst ab Windstärke 8 Bft als Sturmschaden anerkannt. Aus diesem Grund geben Sie bitte genau an, wo Ihr Fahrzeug zum Zeitpunkt des Sturmes gestanden hat. Ihre Versicherung wird dann entsprechende Wetterdaten vom zuständigen Wetteramt zur Beurteilung einholen. Sofern die Voraussetzungen eines Sturmschadens gegeben sind, wird Ihre Versicherung einen eigenen Sachverständigen oder aber eine entsprechende Partnefirma beauftragen. Beauftragen Sie nicht eigenmächtig einen Sachverständigen, da im Kaskofall Ihre Versicherung weisungsbefugt ist. Sie würden möglicherweise auf den Kosten des selbst beauftragten Sachverständigen sitzenbleiben.

Melden Sie den Brand unverzüglich der Feuerwehr. Melden Sie den Schaden Ihrer eigenen Versicherung (sofern Sie eine Teilkaskoversicherung haben). Ihre Versicherung wird in der Regel einen eigenen Sachverständigen oder aber einen Partner-Sachverständigen zwecks Begutachtung Ihres Schadens schicken.

Beauftragen Sie nicht eigenmächtig einen Sachverständigen, da im Kaskofall Ihre Versicherung weisungsbefugt ist. Sie würden möglicherweise auf den Kosten des selbst beauftragten Sachverständigen sitzenbleiben.
EINBRUCHDIEBSTAHL­SCHADEN ↓
Melden Sie den Schaden umgehend bei der nächsten Polizeistation (Strafanzeige gegen unbekannt). Anschließend informieren Sie Ihre Versicherung, sofern Sie eine Kaskoversicherung haben. Ihre Versicherung wird in der Regel einen eigenen Sachverständigen zu Ihnen schicken oder ein Sachverständiger einer Partnerfirma wird zum Zweck der Begutachtung Ihres Schadens kommen. Beauftragen Sie keinesfalls eigenmächtig einen Sachverständigen, da im Kaskofall Ihre Versicherung weisungsbefugt ist. Sie würden möglicherweise auf den Kosten des selbst beauftragten Sachverständigen sitzenbleiben.

Michel Ernst - Geschäftsführer

Von der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main öffentlich bestellter und vereidigter Kfz-Sachver- ständiger für das Kraftfahrzeug-Techniker Handwerk Kfz-Sachverständiger für Fahrzeugschäden und Bewertung, Sachverständiger für Kfz-Thermografie

→ Zeichnen von Unfallskizzen leicht gemacht

Unter www.motor-talk.de/unfallskizze können Sie einfach und bequem Unfallskizzen online erstellen.

→ Sie haben den Unfall nicht selbst verschuldet?

Es handelt sich in diesem Falle um einen Haftpflichtschaden! - weitere Infos.

→ Die Beweislage ist unklar?

Dann lassen Sie durch uns ein Gutachten zur Beweissicherung erstellen! - weitere Infos.


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Pflicht für Firmenfahrzeuge:
UVV-Prüfung

Als gewerbetreibender sind Sie für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter auch am Arbeitsplatz Auto verantwortlich. Der Gesetzgeber regelt dies im § 57 DGUV Vorschrift 70 – Fahrzeuge, Unfallverhütungsvorschrift, kurz UVV.